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   LSG Hessen, 03.05.2013 - L 5 R 43/10   

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LSG Hessen, 03.05.2013 - L 5 R 43/10 (https://dejure.org/2013,12201)
LSG Hessen, Entscheidung vom 03.05.2013 - L 5 R 43/10 (https://dejure.org/2013,12201)
LSG Hessen, Entscheidung vom 03. Mai 2013 - L 5 R 43/10 (https://dejure.org/2013,12201)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuordnung in Rumänien zurückgelegter Beitragszeiten zu Wirtschaftsbereichen im Fremdrentenrecht; Maßgeblichkeit des Hauptzwecks des Beschäftigungsunternehmens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 69/98 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagebefugnis - Beigeladener - Rechtsstellung -

    Auszug aus LSG Hessen, 03.05.2013 - L 5 R 43/10
    Die tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen, die den Urteilsspruch tragen und somit auch die vom Kläger für sein vorliegendes Begehren in Bezug genommenen Ausführungen des Sozialgerichts Darmstadt sind zwar zum Verständnis der Urteilsformel heranzuziehen, nehmen aber an der Rechtskraft der Entscheidung nicht teil (BSG vom 11. Mai 1999 - B 11 AL 69/88 R - SozR 3-1500 § 75 Nr. 31; BSG vom 2. Juli 1997 - 9 RV 21/95 - SozR 3-3200 § 88 Nr. 2).
  • BSG, 02.07.1997 - 9 RV 21/95

    Bindung der Versorgungsverwaltungen an Entscheidungen der Wehrverwaltungen und

    Auszug aus LSG Hessen, 03.05.2013 - L 5 R 43/10
    Die tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen, die den Urteilsspruch tragen und somit auch die vom Kläger für sein vorliegendes Begehren in Bezug genommenen Ausführungen des Sozialgerichts Darmstadt sind zwar zum Verständnis der Urteilsformel heranzuziehen, nehmen aber an der Rechtskraft der Entscheidung nicht teil (BSG vom 11. Mai 1999 - B 11 AL 69/88 R - SozR 3-1500 § 75 Nr. 31; BSG vom 2. Juli 1997 - 9 RV 21/95 - SozR 3-3200 § 88 Nr. 2).
  • BSG, 11.05.2011 - B 5 R 8/10 R

    Fremdrentenberechnung - Anrechnung einer ausländischen Rentenleistung - Rumänien

    Auszug aus LSG Hessen, 03.05.2013 - L 5 R 43/10
    Zum anderen schränkt Art. 45 Abs. 4 Verordnung Nr. 574/72 nach der ihm zukommenden Intension nicht die Überprüfung eines angefochtenen Verwaltungsaktes auf seine Vereinbarkeit mit nationalem Recht - vorliegend mit den Vorschriften des FRG - ein (BSG vom 11. Mai 2011 - B 5 R 8/10 R = BSGE 108, 152 = SozR 4-5050 § 31 Nr. 1; in diesem Sinne auch EuGHE 1980, S. 273 - Daminani), zumal das FRG in Bezug auf die in Rumänien zurückgelegten Beschäftigungszeiten nicht subsidiär ist, weil das deutsch-rumänische Sozialversicherungsabkommen vom 8. April 2005 in Nr. 13 des Schlussprotokolls die Weitergeltung der FRG-Bestimmungen anordnet (§ 2 Satz 1 Buchstabe b i. V. m. Satz 2 FRG).
  • BSG, 23.08.2005 - B 4 RA 21/04 R

    Fremdrentenrecht - Herstellungsbescheid - Bindungswirkung - sozialrechtliches

    Auszug aus LSG Hessen, 03.05.2013 - L 5 R 43/10
    Mit dieser Übernahme der Feststellungen zum Versicherungsverlauf haben die Vormerkungsbescheide ihre Funktion der Beweissicherung für künftige Leistungsfeststellungsverfahren erfüllt und damit jegliche rechtliche Bedeutung verloren (BSG vom 23. August 2005 - B 4 RA 21/04 R; Senatsurteil vom 26. Oktober 2012 - L 5 R 323/11).
  • BSG, 09.10.2007 - B 5b/8 KN 2/06 R

    Knappschaftliche Rentenversicherung - Fiktion der wirksamen Beitragszahlung an

    Auszug aus LSG Hessen, 03.05.2013 - L 5 R 43/10
    Ein vorläufiger Leistungsfeststellungsbescheid ersetzt einen auf der Grundlage von § 149 Abs. 5 SGB VI ergangenen Vormerkungsbescheid nur dann nicht und wird somit auch nicht Gegenstand des gegen den Vormerkungsbescheid gerichteten Klageverfahrens, wenn der Vorbehalt gerade aufgrund des noch anhängigen Vormerkungsverfahren erfolgt ist (so BSG vom 9. Oktober 2007 - B 5b/8 KN 2/06 R - BSGE 99, 122 = SozR 4-2600 § 201 Nr. 1).
  • BSG, 04.06.1986 - GS 1/85

    Grundwehrdienst in der DDR - Versicherungspflichtige Tätigkeit - Beitragszeit -

    Auszug aus LSG Hessen, 03.05.2013 - L 5 R 43/10
    Die Angehörigen des von dieser Vorschrift erfassten Personenkreises sollen nach dem Willen des Gesetzgebers in der Rentenversicherung so behandelt werden, wie ein nach Ausbildung und ausgeübten Beruf vergleichbarer Versicherter, der tatsächlich die Beitragszeiten im Bundesgebiet zurückgelegt hat, stehen würde (Eingliederungsprinzip; vgl. dazu BSG vom 4. Juni 1986 - GS 1/85 = ">15%20FRG%20Nr.%2032#0 | " style="color:red" title="');">SozR 5050 § 15 FRG Nr. 32; BSG vom 25. November 1987 - GS 2/85 = ">15%20FRG%20Nr.%2035#0 | " style="color:red" title="');">SozR 5050 § 15 FRG Nr. 35).
  • BSG, 16.03.1989 - 11a RA 70/87

    Bindungswirkung von Vormerkungsbescheiden nach § 11 Abs. 2 VuVO, Ausgleich von

    Auszug aus LSG Hessen, 03.05.2013 - L 5 R 43/10
    Bei der Wirtschaftsbereichszuordnung nach Anlage 14 zum SGB VI handelt es sich um einen der gesonderten Beurteilung zugänglichen Teil des Streitgegenstandes (vgl. dazu auch BSG vom 16. März 1989 - 4/11a RA 70/87 - BSGE 65, 8 = SozR 1300 § 48 Nr. 55 in Bezug auf die Qualifikationsgruppeneinstufung).
  • LSG Hessen, 26.10.2012 - L 5 R 323/11

    Korrektur - Feststellungsbescheid - Anwartschaftserhaltungszeit -

    Auszug aus LSG Hessen, 03.05.2013 - L 5 R 43/10
    Mit dieser Übernahme der Feststellungen zum Versicherungsverlauf haben die Vormerkungsbescheide ihre Funktion der Beweissicherung für künftige Leistungsfeststellungsverfahren erfüllt und damit jegliche rechtliche Bedeutung verloren (BSG vom 23. August 2005 - B 4 RA 21/04 R; Senatsurteil vom 26. Oktober 2012 - L 5 R 323/11).
  • BSG, 25.11.1987 - GS 2/85

    Vertriebener - Tschechoslowakei - Angestellter - Betrieb - Rente - Beitragszeit

    Auszug aus LSG Hessen, 03.05.2013 - L 5 R 43/10
    Die Angehörigen des von dieser Vorschrift erfassten Personenkreises sollen nach dem Willen des Gesetzgebers in der Rentenversicherung so behandelt werden, wie ein nach Ausbildung und ausgeübten Beruf vergleichbarer Versicherter, der tatsächlich die Beitragszeiten im Bundesgebiet zurückgelegt hat, stehen würde (Eingliederungsprinzip; vgl. dazu BSG vom 4. Juni 1986 - GS 1/85 = ">15%20FRG%20Nr.%2032#0 | " style="color:red" title="');">SozR 5050 § 15 FRG Nr. 32; BSG vom 25. November 1987 - GS 2/85 = ">15%20FRG%20Nr.%2035#0 | " style="color:red" title="');">SozR 5050 § 15 FRG Nr. 35).
  • BSG, 05.12.1978 - 7 RAr 34/78

    Verfahrensgegenstand - Arbeitslosigkeit - Anschluß-Arbeitslosenhilfe -

    Auszug aus LSG Hessen, 03.05.2013 - L 5 R 43/10
    Schließlich ist auch der Bescheid vom 13. April 2011 nach § 96 SGG Gegenstand des vorliegenden Klageverfahrens geworden, weil er dem Kläger anstelle der bisherigen Erwerbsminderungsrente eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen gewährt und somit die vorherigen Leistungsfeststellungsbescheide ersetzt (zur Geltung des § 96 SGG im Berufungsverfahren vgl.: BSGE 47, 241, 242).
  • EuGH, 14.02.1980 - 53/79

    Damiani

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2019 - L 3 R 556/15
    Diese Auskunft vom 17. Dezember 2014 ist deshalb umso mehr für die Klärung der vorerwähnten Fragen ausschlaggebend, weil das Gericht durch sein Anschreiben vom 20. Oktober 2014 an die betreffende Firma nochmals ganz gezielt die entscheidungserhebliche Frage gestellt hat, welches der Hauptzweck und der wirtschaftliche Schwerpunkt des damaligen Beschäftigungsbetriebes der Klägerin waren (vergleiche dazu Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 3.5.2013 - L 5 R 43/10 - Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 6.12.2004 - L 3 RJ 37/03 - sowie Dankelmann in: juris Praxiskommentar - SGB VI, zweite Auflage 2013, Stand: 12.6.2014, § 256b SGB VI Rn. 101.1), und auf diese Frage die insoweit eindeutige und tragfähige Antwort der Firma Przedsiebiorstwo Handlu Zagranicznego "O" Spólka z o. o., H, vom17. Dezember 2014 erhalten hat.

    Denn die Angabe in dieser Auskunft des Staatsarchivs in E, dass die damalige Arbeitgeberfirma der Klägerin aufgrund eines am 15. September 1982 mit anderen Unternehmen geschlossenen Vertrages Mitglied des Verbandes der Unternehmen für Schiffsreparaturen in H (E) wurde, bedeutet nicht, dass der damalige Arbeitgeber der Klägerin damit Teil einer größeren Unternehmenseinheit wurde; denn als größere Unternehmenseinheit in diesem Sinne ist nur ein Zusammenschluss von Betrieben zur Durchführung der Produktion oder der Dienstleistung anzusehen (vergleiche dazu Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 3.5.2013 - L 5 R 43/10 -).

  • LSG Hessen, 13.12.2019 - L 5 R 324/18
    Der Kläger hat insoweit keine neuen Unterlagen vorgelegt, aus denen sich ergeben könnte, dass die Firma D. zum Wirtschaftsbereich 7 gehören könnte; vielmehr hat das Sozialgericht zu Recht ausgeführt, dass maßgebend für die Zuordnung der Hauptzweck des Beschäftigungsbetriebes im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 4 FRG liege (vgl. Hess. LSG, Urteil vom 3. Mai 2013, L 5 R 43/10 , in: juris RN 45 ).
  • LSG Hamburg, 15.07.2015 - L 2 R 103/13
    Das Gericht schließe sich, auch im Interesse einer wünschenswerten, möglichst weitgehenden Beendigung der gerichtlichen Verfahren der Rechtsprechung des Hessischen Landessozialgerichts (Urteil vom 3. Mai 2013 - L 5 R 43/10) an, wonach der Altersrentenbescheid die im gerichtlichen Verfahren streitigen Bescheide betreffend die Bewilligung und Berechnung der Erwerbsminderungsrente ersetze.
  • LSG Baden-Württemberg, 21.04.2016 - L 4 R 10/16
    Insoweit handelt es sich - worauf das SG zu Recht hingewiesen hat - um einen abtrennbaren Streitgegenstand (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 16. März 1989 - 4/11a RA 70/87 - juris, Rn. 18; Landessozialgericht [LSG] Hessen, Urteil vom 3. Mai 2013 - L 5 R 43/10 - juris, Rn. 33).
  • SG Hamburg, 31.07.2013 - S 9 R 1/11
    Das Gericht schließe sich, auch im Interesse einer wünschenswerten, möglichst weitgehenden Beendigung der gerichtlichen Verfahren der Rechtsprechung des Hessischen Landessozialgerichts (Urteil vom 3. Mai 2013 - L 5 R 43/10) an, wonach der Altersrentenbescheid die im gerichtlichen Verfahren streitigen Bescheide betreffend die Bewilligung und Berechnung der Erwerbsminderungsrente ersetze.
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